Prepaid-Karte kündigen: Fristen und Mustertext
Wie Sie eine Prepaid-Karte richtig kündigen, welche Fristen üblich sind und welche Mustertexte für Kündigung und Mitnahme passen.
Eine Prepaid-Karte kündigen Sie am einfachsten im Kundenkonto oder über den Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters. Fristen sind kurz, weil es keine Mindestlaufzeit gibt. Wichtig ist die Reihenfolge: Wollen Sie Ihre Nummer behalten, beauftragen Sie zuerst die Mitnahme beim neuen Anbieter und geben beim alten nur die Portierung frei.
Den kompletten Ablauf eines Anbieterwechsels beschreibt der Bereich Rufnummernmitnahme. Hier geht es um die Kündigung selbst: Fristen, Form und passende Mustertexte.
Zwei Wege: mit oder ohne Nummer
| Situation | Was Sie beim alten Anbieter tun | Was beim neuen Anbieter passiert |
|---|---|---|
| Sie brauchen die Nummer nicht mehr | Kündigung zum nächstmöglichen Termin | nichts |
| Sie wechseln mit Nummer zu einer anderen Marke | Portierungsfreigabe oder Verzichtserklärung abgeben | Mitnahme bei Bestellung beauftragen, Termin abwarten |
| Sie wechseln nur das Paket bei derselben Marke | keine Kündigung, nur Tarifwechsel im Kundenkonto | entfällt |
Der dritte Fall wird oft übersehen: Wer nur ein anderes Paket möchte, muss nicht kündigen. Nummer und Guthaben bleiben dann einfach bestehen.
Fristen bei Prepaid
Prepaid-Verträge laufen unbefristet und haben keine Mindestlaufzeit. Die Kündigungsfrist legt der Anbieter in seinen Geschäftsbedingungen fest. In der Praxis sind die Fristen kurz, oft genügen wenige Tage zum Ende des laufenden Paketzeitraums, manche Marken erlauben die Kündigung jederzeit. Ein bereits gebuchtes Paket wird in der Regel nicht anteilig erstattet, sondern läuft bis zu seinem Ende weiter.
Damit sich nach der Kündigung kein neues Paket mehr bucht, prüfen Sie zusätzlich:
- Ist eine Komfortaufladung aktiv? Schalten Sie sie ab, bevor der nächste Stichtag kommt.
- Laufen zusätzliche Optionen mit eigener Verlängerung, etwa Datenpakete oder Auslandsoptionen?
- Gibt es Abonnements über die Handyrechnung, etwa bei Drittanbietern? Kündigen Sie diese separat.
Der beste Zeitpunkt
Bei Prepaid lohnt es sich, die Kündigung auf das Ende des laufenden Paketzeitraums zu legen. So nutzen Sie das bereits bezahlte Paket aus und vermeiden, dass sich ein neues bucht. Schauen Sie dafür in der App nach, wann der nächste Verlängerungstermin ist, und kündigen Sie mit etwas Puffer davor. Bei einem Wechsel mit Nummer bestimmt dagegen der Portierungstermin des neuen Anbieters das Vertragsende. Er wird Ihnen nach der Bestellung mitgeteilt. Planen Sie den Wechsel nicht direkt vor einer Reise oder einem Termin, bei dem Sie auf SMS-Codes angewiesen sind.
Form der Kündigung
Prepaid-Verträge lassen sich üblicherweise in Textform kündigen. Gängige Wege sind:
- Kundenkonto oder App: Viele Marken haben einen eigenen Menüpunkt für Kündigung oder Portierung.
- Kündigungsbutton: Wurde der Vertrag online geschlossen, muss der Anbieter auf seiner Website eine gut auffindbare Kündigungsschaltfläche bereitstellen. Sie führt zu einem kurzen Formular und erzeugt eine Bestätigung.
- E-Mail oder Kontaktformular: an die offizielle Adresse aus Impressum oder Kundenportal.
- Brief: an die Postanschrift des Anbieters, möglichst mit Nachweis des Versands.
Eine telefonische Kündigung ist bei manchen Anbietern möglich, aber schwer nachzuweisen. Bitten Sie in diesem Fall um eine schriftliche Bestätigung.
Mustertext: Kündigung ohne Mitnahme
Betreff: Kündigung Prepaid-Vertrag, Rufnummer [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Prepaid-Vertrag zur Rufnummer [Nummer], Kundennummer [falls vorhanden], zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte erstatten Sie mir das verbleibende, von mir eingezahlte Guthaben nach Vertragsende kostenfrei auf folgendes Konto: Kontoinhaber [Name], IBAN [IBAN].
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift, Geburtsdatum]
Mustertext: Portierungsfreigabe für die Mitnahme
Bei einem Wechsel mit Nummer ist der neue Anbieter für den Ablauf zuständig. Beim alten Anbieter geben Sie meist nur die Freigabe. Viele Marken haben dafür ein Formular. Gibt es keins, hilft dieser Text:
Betreff: Freigabe zur Rufnummernmitnahme, Rufnummer [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meine Rufnummer [Nummer] zu einem anderen Anbieter mitnehmen und erteile hiermit die Freigabe zur Portierung. Der Vertrag soll mit der erfolgreichen Portierung enden.
Bitte erstatten Sie mir das verbleibende, von mir eingezahlte Guthaben nach Vertragsende kostenfrei auf folgendes Konto: Kontoinhaber [Name], IBAN [IBAN].
Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift, Geburtsdatum]
Kündigen Sie den alten Vertrag nicht einfach vorab, wenn Sie die Nummer behalten wollen. Nach Vertragsende bleibt nur ein kurzes Zeitfenster, in dem die Mitnahme noch möglich ist. Danach kann die Nummer verloren sein.
Checkliste vor dem Absenden
- Zwei-Faktor-Codes umstellen: Banking, E-Mail, Messenger und Shopping-Konten, die SMS-Codes an diese Nummer schicken, auf eine neue Nummer oder eine Authenticator-App umstellen.
- Messenger umziehen: Bei Wechsel der Nummer die Funktion zum Nummernwechsel im Messenger nutzen, solange die alte Nummer noch SMS empfängt.
- Kontakte informieren: Wenn die Nummer wegfällt, wichtige Kontakte und Stellen wie Arbeitgeber oder Arztpraxis informieren.
- Guthaben sichern: Kontostand per Screenshot festhalten und die Auszahlung mit beantragen.
- Daten abgleichen: Name und Geburtsdatum exakt wie bei der Registrierung angeben, sonst kann die Zuordnung scheitern.
- Bestätigung aufbewahren: Eingangsbestätigung und Kündigungsbestätigung speichern.
Nach der Kündigung
Ist der Vertrag beendet, wird die Karte deaktiviert. Eine Plastik-SIM schneiden Sie vor der Entsorgung durch den Chip. Eine eSIM löschen Sie in den Mobilfunk- oder SIM-Einstellungen des Smartphones, nachdem der Vertrag beendet ist.
Das Restguthaben überweist der Anbieter nur auf Antrag. Wie lange das dauert, was erstattet wird und was Sie tun, wenn nichts passiert, beschreibt die Anleitung Restguthaben auszahlen lassen. Weitere Hintergründe zum Guthabenkonto finden Sie im Bereich Guthaben aufladen.
Sonderfälle
Karte des Kindes
Ist die Karte Ihres Kindes auf Sie registriert, kündigen Sie als Vertragspartner. Wird das Kind volljährig und möchte die Nummer behalten, ist eine Kündigung oft gar nicht nötig. Viele Anbieter ermöglichen eine Vertragsübernahme, bei der die Karte auf die neue Person umgeschrieben wird. Sie muss sich dann selbst identifizieren. Alternativ nimmt das Kind die Nummer zu einem Tarif auf den eigenen Namen mit.
Karte eines verstorbenen Angehörigen
Die Erben können den Vertrag kündigen. Anbieter verlangen dafür meist eine Kopie der Sterbeurkunde und einen Nachweis über die Berechtigung. Fordern Sie das Restguthaben gleich mit an und stoppen Sie eine aktive Komfortaufladung. Möchte die Familie die Nummer weiter nutzen, fragen Sie nach einer Vertragsübernahme.
Karte verloren
Ist die SIM verloren oder gestohlen, lassen Sie sie zuerst sperren. Für eine Kündigung brauchen Sie die Karte nicht. Wollen Sie die Nummer behalten, bestellen Sie eine Ersatzkarte oder beauftragen die Mitnahme zu einem neuen Anbieter. Das geht auch ohne die alte Karte, weil die Nummer an Ihren Vertrag gebunden ist und nicht an das Plastik.
Kündigung zurücknehmen
Haben Sie es sich anders überlegt, fragen Sie vor dem Kündigungstermin beim Anbieter nach. Viele Marken nehmen eine Kündigung bis zum Wirksamwerden zurück, ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Nach dem Vertragsende ist die Nummer womöglich schon gesperrt.
Wenn die Kündigung nicht bestätigt wird
Bekommen Sie innerhalb einiger Tage keine Bestätigung, fragen Sie über einen zweiten Weg nach, etwa per Kundenkonto, wenn Sie per E-Mail gekündigt haben. Legen Sie Ihren Nachweis bei. Bucht der Anbieter nach dem Kündigungstermin noch Pakete ab, widersprechen Sie schriftlich und verlangen die Erstattung. Bei anhaltenden Problemen beraten die Verbraucherzentralen, außerdem steht die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur offen.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt bei Prepaid?
Das regeln die Geschäftsbedingungen des Anbieters. Weil Prepaid-Verträge keine Mindestlaufzeit haben, sind die Fristen kurz, häufig wenige Tage bis zum Ende des laufenden Paketzeitraums oder jederzeit. Ein bereits gebuchtes Paket läuft in der Regel bis zu seinem Ende.
Kann ich per E-Mail kündigen?
In aller Regel ja, wenn die Geschäftsbedingungen Textform vorsehen. Wurde der Vertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter zudem einen Kündigungsbutton auf seiner Website anbieten. Bewahren Sie die Bestätigung auf.
Was passiert mit meiner Nummer nach der Kündigung?
Ohne Mitnahme wird die Nummer nach einer Sperrzeit neu vergeben. Wer sie behalten möchte, sollte die Portierung vor oder mit der Kündigung beauftragen. Nach Vertragsende bleibt nur ein kurzes Zeitfenster für die Mitnahme.
Muss ich die SIM-Karte zurückschicken?
Bei Prepaid in der Regel nicht. Die Karte wird nach Vertragsende deaktiviert. Schneiden Sie sie durch, bevor Sie sie entsorgen. Eine eSIM löschen Sie in den Einstellungen des Smartphones.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie der Redaktion.