Restguthaben nach Kündigung auszahlen lassen: So geht's
Schritt für Schritt zum erstatteten Prepaid-Guthaben, mit Mustertext, Fristen zur Verjährung und den nächsten Schritten, wenn der Anbieter nicht zahlt.
Ihr Restguthaben bekommen Sie zurück, wenn Sie es nach dem Vertragsende ausdrücklich beim Anbieter anfordern. Am einfachsten geht das zusammen mit der Kündigung: ein kurzer Satz mit der Bitte um Auszahlung und Ihre Bankverbindung genügen. Gebühren für die Erstattung muss der Anbieter nicht berechnen und darf es nach der Rechtsprechung auch nicht.
Ob Guthaben überhaupt verfallen kann, erklärt der Beitrag Verfällt Prepaid-Guthaben?. Alle Aufladewege und Grundlagen stehen im Bereich Guthaben aufladen.
Wann der Anspruch besteht
Ein Anspruch auf Auszahlung entsteht, sobald der Vertrag beendet ist. Das kann auf verschiedenen Wegen passieren:
- Sie kündigen selbst, weil Sie die Karte nicht mehr brauchen.
- Sie nehmen Ihre Nummer zu einem anderen Anbieter mit, und der alte Vertrag endet mit der Portierung.
- Der Anbieter kündigt, zum Beispiel weil die Karte lange nicht genutzt wurde.
- Der Anbieter stellt eine Marke ein und Sie lehnen den Umzug in einen anderen Tarif ab.
Solange der Vertrag läuft, können Sie Guthaben in der Regel nicht auszahlen lassen, sondern nur verbrauchen.
Was erstattet wird und was nicht
| Guthabenart | Erstattung | Hinweis |
|---|---|---|
| selbst aufgeladenes Guthaben | ja | auch Kleinbeträge |
| Start- oder Begrüßungsguthaben | meist nein | Geschenk des Anbieters, Bedingungen beachten |
| Bonus- und Aktionsguthaben | meist nein | etwa für Aufladeaktionen oder Weiterempfehlungen |
| bereits gebuchte Paketleistungen | nein | mit Paketbuchung verbraucht |
| noch offene Verbindungen | werden verrechnet | letzte Abrechnung kann den Betrag mindern |
Hat der Anbieter Bonus- und eingezahltes Guthaben auf einem gemeinsamen Konto geführt, fragen Sie nach einer Aufstellung. So sehen Sie, welcher Teil erstattet werden muss.
Schritt für Schritt zur Auszahlung
- Kontostand sichern. Machen Sie vor der Kündigung einen Screenshot des Guthabenstands in der App oder notieren Sie den Betrag aus der Kurzwahl-Abfrage.
- Weg wählen. Viele Anbieter haben im Kundenkonto ein Kündigungs- oder Auszahlungsformular. Alternativ genügt ein Schreiben per E-Mail an die offizielle Kundenservice-Adresse oder per Brief.
- Daten angeben. Rufnummer, Kundennummer falls vorhanden, Name, Geburtsdatum und Anschrift wie bei der Registrierung.
- Bankverbindung nennen. Kontoinhaber und IBAN. Ohne diese Angaben kann der Anbieter nicht überweisen.
- Frist setzen. Bitten Sie um Bestätigung und nennen Sie einen Termin, bis zu dem Sie mit der Überweisung rechnen.
- Nachweis aufbewahren. Speichern Sie die Eingangsbestätigung, den Screenshot des Kontostands und Ihre Aufladebelege.
Mustertext für den Antrag
Den folgenden Text können Sie an Ihre Situation anpassen. Er eignet sich für die Kündigung mit gleichzeitigem Auszahlungswunsch und für einen nachträglichen Antrag.
Betreff: Auszahlung Restguthaben, Rufnummer [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Prepaid-Vertrag zur Rufnummer [Nummer], Kundennummer [falls vorhanden], wurde zum [Datum] beendet (alternativ: wird hiermit zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt).
Ich bitte Sie, mir das verbleibende, von mir eingezahlte Guthaben nach Vertragsende kostenfrei auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber [Name], IBAN [IBAN].
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und die Höhe des Erstattungsbetrags. Ich erwarte die Überweisung bis zum [Datum, etwa vier Wochen später].
Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift, Geburtsdatum]
Wollen Sie Ihre Nummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen, schreiben Sie statt der Kündigung, dass Sie die Rufnummer portieren und der Vertrag mit der Portierung enden soll. Wie Kündigung und Mitnahme zusammenspielen, steht in Prepaid-Karte kündigen.
Wenn der Anbieter nicht zahlt
Bleibt eine Antwort aus oder lehnt der Anbieter ab, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Erinnerung mit Frist. Schreiben Sie erneut, verweisen Sie auf Ihren ersten Antrag und setzen Sie eine Frist von etwa zwei Wochen.
- Begründung verlangen. Wird ein geringerer Betrag erstattet, bitten Sie um eine Aufstellung, welche Posten abgezogen wurden.
- Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentralen beraten zu Restguthaben und bieten teils Musterbriefe an.
- Schlichtung. Die Bundesnetzagentur betreibt eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im Telekommunikationsbereich. Ein Schlichtungsantrag setzt in der Regel voraus, dass Sie sich vorher selbst an den Anbieter gewandt haben.
- Gerichtliches Mahnverfahren. Bei größeren Beträgen bleibt der Weg über das Mahngericht. Für kleine Summen lohnt sich das selten.
Abzüge für eine „Bearbeitung“ oder „Auszahlung“ müssen Sie nicht hinnehmen. Widersprechen Sie schriftlich und verlangen Sie den vollen Betrag des eingezahlten Guthabens.
Typische Einwände und passende Antworten
Nicht jede Absage ist berechtigt. Diese Einwände kommen häufiger vor:
| Einwand des Anbieters | Was dahinterstecken kann | Ihre Antwort |
|---|---|---|
| „Guthaben ist verfallen.“ | Verwechslung mit Paketvolumen oder Bonusguthaben | auf das selbst eingezahlte Guthaben verweisen und die Aufladebelege beifügen |
| „Auszahlung nur gegen Gebühr.“ | veraltete Klausel in den Geschäftsbedingungen | der Gebühr widersprechen und den vollen Betrag verlangen |
| „Kein Kundenkonto gefunden.“ | Daten weichen von der Registrierung ab | Rufnummer, Name und Geburtsdatum exakt wie bei der Aktivierung angeben |
| „Bitte zuerst Identität nachweisen.“ | Schutz vor Auszahlung an Unberechtigte | grundsätzlich nachvollziehbar, nur über den offiziellen Weg des Anbieters nachweisen |
| „Betrag unter Mindestgrenze.“ | interne Schwelle für Kleinstbeträge | um Begründung bitten und dennoch die Erstattung verlangen |
Halten Sie den Schriftverkehr sachlich und knapp. Ein klarer Satz mit Rufnummer, Betrag und IBAN wirkt mehr als eine lange Beschwerde.
Welche Nachweise helfen
Je besser Sie Ihre Zahlungen belegen können, desto leichter klärt sich ein strittiger Kontostand. Hilfreich sind:
- Screenshots des Guthabens aus der App, am besten mit Datum
- Kassenbons von gekauften Aufladecodes
- Kontoauszüge oder Bestätigungen von Online-Aufladungen per Karte, PayPal oder Lastschrift
- die SMS des Anbieters zur letzten Aufladung oder Paketbuchung
- Bestätigungen von Kündigung und Portierung mit Datum
Fristen: wie lange Sie Zeit haben
Nach Auffassung der Verbraucherzentralen verjährt der Anspruch nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Vertrag beendet wurde. Ein Vertrag, der im Laufe des Jahres 2026 endet, kann demnach bis Ende 2029 zurückgefordert werden. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, dass der Anbieter Ihre Daten so lange vorhält. Je früher Sie den Antrag stellen, desto einfacher lassen sich Kontostand und Zahlungen nachvollziehen.
Der richtige Zeitpunkt beim Anbieterwechsel
Bei einem Wechsel mit Rufnummernmitnahme kennen Sie das genaue Vertragsende oft erst, wenn der Portierungstermin feststeht. Trotzdem können Sie die Auszahlung schon mit der Portierungsfreigabe beantragen. Der Anbieter zahlt dann nach dem Vertragsende aus, sobald alle letzten Verbindungen abgerechnet sind. Bis zum Portierungstag funktioniert die alte Karte weiter. Buchen Sie in dieser Zeit möglichst kein neues Paket mehr, denn bereits gebuchte Leistungen werden in der Regel nicht anteilig erstattet. Wer eine Komfortaufladung nutzt, schaltet sie vor dem Wechsel ab, damit nicht kurz vor Schluss noch einmal Geld nachgeladen wird.
Alternativen zur Auszahlung
Wenn nur wenige Euro übrig sind, kann es einfacher sein, das Guthaben vor der Kündigung zu verbrauchen, etwa für ein letztes Paket. Manche Marken erlauben außerdem, Guthaben auf eine andere Karte im eigenen Kundenkonto oder innerhalb der Familie zu übertragen. Zu einer anderen Marke lässt sich Guthaben dagegen nicht mitnehmen.
Wechseln Sie mit Ihrer Nummer zu einem neuen Anbieter, planen Sie den Guthabenstand rechtzeitig ein, denn nach der Portierung ist die alte Karte abgeschaltet. Den gesamten Wechselablauf beschreibt der Bereich Rufnummernmitnahme.
Häufige Fragen
Muss ich die Auszahlung ausdrücklich beantragen?
Ja. Anbieter überweisen Restguthaben in der Regel nicht von sich aus, schon weil ihnen Ihre Bankverbindung fehlt. Beantragen Sie die Auszahlung am besten zusammen mit der Kündigung.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Das hängt vom Anbieter ab. Üblich sind einige Wochen nach Vertragsende, weil vorher noch Verbindungen abgerechnet werden können. Setzen Sie eine angemessene Frist, wenn Sie nach mehreren Wochen nichts gehört haben.
Darf der Anbieter eine Bearbeitungsgebühr abziehen?
Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen nicht. Gerichte haben solche Gebühren für die Erstattung nach Vertragsende in der Vergangenheit für unwirksam erklärt. Wird trotzdem etwas abgezogen, widersprechen Sie schriftlich.
Bekomme ich auch Guthaben zurück, wenn der Anbieter gekündigt hat?
Ja. Es kommt nicht darauf an, wer den Vertrag beendet hat. Auch nach einer Kündigung wegen Inaktivität können Sie das selbst eingezahlte Guthaben zurückverlangen.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie der Redaktion.