Verfällt Prepaid-Guthaben? Was mit Restguthaben passiert
Der Unterschied zwischen verfallendem Inklusivvolumen und Ihrem Guthaben, was bei langer Inaktivität passiert und wann der Anspruch auf Erstattung verjährt.
Nein, Ihr eingezahltes Prepaid-Guthaben verfällt nicht einfach mit der Zeit. Es bleibt eine Vorauszahlung, auf die Sie Anspruch haben. Was tatsächlich verfällt, sind ungenutzte Inklusivleistungen eines Pakets am Ende des Abrechnungszeitraums und in vielen Fällen Bonusguthaben. Und wer eine Karte sehr lange nicht nutzt, muss damit rechnen, dass der Anbieter den Vertrag kündigt.
Die Aufladewege und Grundregeln zum Guthabenkonto finden Sie im Bereich Guthaben aufladen. Dieser Beitrag klärt, was mit Guthaben in welcher Situation passiert.
Guthaben, Paket und Bonus: drei verschiedene Dinge
Viele Missverständnisse entstehen, weil drei Begriffe vermischt werden:
| Begriff | Was es ist | Verfällt es? |
|---|---|---|
| Eingezahltes Guthaben | Geld, das Sie per Bon, App oder Überweisung aufgeladen haben | nein, nach Vertragsende erstattungsfähig |
| Paketvolumen | Minuten, SMS und Daten, die mit dem Paketpreis für einen Zeitraum gekauft wurden | ja, am Ende des Zeitraums, sofern der Tarif keine Mitnahme vorsieht |
| Start- und Bonusguthaben | Gutschriften des Anbieters, etwa bei Aktivierung oder Aktionen | meist ja, nach den Bedingungen des Anbieters |
Ein Beispiel: Sie haben ein Paket gebucht und nutzen in den vier Wochen nur einen Teil des Datenvolumens. Der Rest ist am Ende des Zeitraums weg, außer Ihr Tarif bietet ausdrücklich eine Datenmitnahme. Das Guthaben, das nach der Paketbuchung noch auf dem Konto liegt, bleibt dagegen unangetastet.
Warum Guthaben nicht einfach verfallen darf
Prepaid-Guthaben ist rechtlich eine Vorauszahlung auf künftige Leistungen. Behält ein Anbieter dieses Geld ein, ohne dafür etwas zu leisten, wäre das eine unangemessene Benachteiligung. Klauseln, nach denen Guthaben nach einer bestimmten Zeit ersatzlos verfallen sollte, haben Gerichte deshalb für unwirksam erklärt. Auch Gebühren für die Auszahlung des Restguthabens nach Vertragsende wurden gerichtlich untersagt. Die Verbraucherzentralen weisen zudem darauf hin, dass das Telekommunikationsgesetz die Erstattung auf Verlangen vorsieht.
Was bei langer Inaktivität passiert
Die meisten Anbieter regeln in ihren Geschäftsbedingungen, was mit Karten geschieht, die lange nicht genutzt oder aufgeladen werden. Typische Stufen:
- Hinweis per SMS. Viele Marken schicken eine Erinnerung, wenn eine Karte längere Zeit ungenutzt ist.
- Eingeschränkte Nutzung. Teilweise lassen sich nur noch eingehende Anrufe oder Notrufe nutzen.
- Kündigung durch den Anbieter. Nach einer im Vertrag festgelegten Frist kann der Anbieter den Vertrag beenden. Die Nummer wird dann frei und später neu vergeben.
Wie lang die Fristen sind und was als Nutzung zählt, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Bei manchen reicht ein Anruf oder eine SMS, bei anderen zählt nur eine Aufladung. Schauen Sie in die Geschäftsbedingungen oder die Preisliste Ihrer Marke.
Wenn Sie eine Karte als Notfall- oder Zweitnummer behalten möchten, notieren Sie sich, welche Aktion Ihr Anbieter als Nutzung wertet, und erledigen Sie diese regelmäßig. Eine Erinnerung im Kalender genügt.
Wenn der Anbieter gekündigt hat
Hat der Anbieter den Vertrag wegen Inaktivität beendet, ist das Guthaben nicht verloren. Sie können die Auszahlung verlangen. Dafür brauchen Sie in der Regel:
- Ihre alte Rufnummer und, falls vorhanden, die Kundennummer
- Name und Geburtsdatum, wie sie bei der Registrierung angegeben wurden
- Ihre Bankverbindung für die Überweisung
- wenn möglich Belege über die letzten Aufladungen
Wie Sie den Antrag formulieren und was Sie tun, wenn der Anbieter nicht reagiert, erklärt die Anleitung Restguthaben auszahlen lassen.
Eine bereits freigegebene Nummer bekommen Sie in der Regel nicht zurück. Wer die Nummer behalten möchte, muss vor oder kurz nach dem Vertragsende die Mitnahme zu einem neuen Anbieter beauftragen. Wie das geht, steht im Bereich Rufnummernmitnahme.
Verjährung: wie lange der Anspruch besteht
Der Anspruch auf Erstattung bleibt nicht ewig bestehen. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also in dem der Vertrag geendet hat. Endet ein Vertrag zum Beispiel im Frühjahr, läuft die Frist bis zum Ende des dritten darauffolgenden Jahres.
Liegt das Vertragsende länger zurück und wissen Sie nicht mehr genau, wann es war, fragen Sie beim Anbieter nach. Er kann Ihnen den Zeitpunkt der Kündigung nennen.
Sonderfälle
Tarifwechsel innerhalb der Marke
Wechseln Sie nur das Paket bei derselben Marke, bleibt Ihr Guthaben auf dem Konto. Es wird für das neue Paket verwendet.
Wechsel zu einer anderen Marke
Guthaben lässt sich nicht zu einer anderen Marke übertragen, auch nicht, wenn beide im selben Netz funken. Verbrauchen Sie es vor dem Wechsel oder lassen Sie es auszahlen. Den Ablauf einer Kündigung mit und ohne Mitnahme beschreibt Prepaid-Karte kündigen.
Marke wird eingestellt
Gelegentlich stellen Anbieter einzelne Marken ein und überführen die Kunden in einen anderen Tarif. Dabei wird das Guthaben in der Regel übernommen. Lehnen Sie die Überführung ab und kündigen, steht Ihnen die Auszahlung zu.
Aufladecodes, die noch nicht eingelöst sind
Ein gekaufter, aber noch nicht eingelöster Aufladebon ist noch kein Guthaben auf Ihrem Konto. Für ihn gelten die Bedingungen auf dem Bon und des Anbieters. Lösen Sie Codes deshalb zeitnah ein.
Guthaben eines verstorbenen Angehörigen
Stirbt die Person, auf die eine Prepaid-Karte registriert ist, endet der Vertrag nicht automatisch. Die Erben können ihn kündigen und das eingezahlte Restguthaben zurückfordern, denn der Erstattungsanspruch gehört zum Nachlass. Anbieter verlangen dafür in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde und einen Nachweis, wer erbberechtigt ist oder den Nachlass verwaltet. Fragen Sie beim Kundenservice nach, welche Unterlagen genau nötig sind. Denken Sie auch daran, eine eventuell aktive Komfortaufladung zu stoppen, damit nicht weiter vom Konto abgebucht wird.
Guthaben im Minus
Bei Prepaid kann das Konto in Ausnahmefällen trotzdem ins Minus rutschen, etwa wenn Verbindungen mit Verzögerung abgerechnet werden. Dann verrechnet der Anbieter den Betrag mit der nächsten Aufladung oder, nach Vertragsende, mit dem Restguthaben. Prüfen Sie bei einer Erstattung, ob ein solcher Abzug nachvollziehbar ist, und lassen Sie sich die Posten im Zweifel aufschlüsseln.
Warum sich der Blick in die Geschäftsbedingungen lohnt
Die Geschäftsbedingungen und die Preisliste beantworten die wichtigsten Fragen zu Ihrem Guthaben. Suchen Sie dort gezielt nach diesen Punkten:
| Stichwort | Was dort geregelt ist |
|---|---|
| Laufzeit, Kündigung | Fristen für Ihre Kündigung und unter welchen Bedingungen der Anbieter kündigen darf |
| Inaktivität, Nutzung | was als Nutzung zählt und nach welcher Zeit Einschränkungen drohen |
| Guthaben, Erstattung | wie Sie die Auszahlung beantragen |
| Bonus, Startguthaben | ob und wann Aktionsguthaben verfällt |
| Datenmitnahme | ob ungenutztes Volumen in den nächsten Zeitraum übertragen wird |
Finden Sie widersprüchliche oder unklare Regeln, fragen Sie schriftlich beim Anbieter nach. Die Antwort dient Ihnen später als Nachweis.
So behalten Sie Ihr Guthaben im Griff
- Laden Sie nur so viel auf, wie Sie in absehbarer Zeit verbrauchen.
- Prüfen Sie den Kontostand regelmäßig in der App oder per Kurzwahl.
- Bewahren Sie Aufladebelege oder Zahlungsbestätigungen auf.
- Kündigen Sie ungenutzte Karten selbst und fordern Sie das Restguthaben gleich mit an.
- Hinterlegen Sie im Kundenkonto eine aktuelle E-Mail-Adresse, damit Sie Hinweise auf eine drohende Kündigung erhalten.
Häufige Fragen
Verfällt mein Guthaben, wenn ich die Karte ein Jahr nicht nutze?
Das Guthaben selbst verfällt nicht. Viele Anbieter behalten sich aber vor, eine lange ungenutzte Karte zu deaktivieren oder den Vertrag zu kündigen. Wann das passiert, steht in den Geschäftsbedingungen. Nach der Kündigung können Sie die Auszahlung des Restguthabens verlangen.
Was ist der Unterschied zwischen Guthaben und Paketvolumen?
Guthaben ist Geld auf Ihrem Kundenkonto. Paketvolumen sind Minuten, SMS und Daten, die Sie mit einem Teil des Guthabens für einen Zeitraum gekauft haben. Das Volumen verfällt am Ende des Zeitraums, wenn der Tarif keine Mitnahme vorsieht. Das Guthaben bleibt.
Wird Bonusguthaben auch erstattet?
In der Regel nicht. Start-, Bonus- und Aktionsguthaben sind Geschenke des Anbieters und unterliegen dessen Bedingungen. Oft sind sie zeitlich befristet und werden bei Vertragsende nicht ausgezahlt.
Wie lange kann ich Restguthaben zurückfordern?
Der Anspruch unterliegt nach Auffassung der Verbraucherzentralen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag beendet wurde. Warten Sie trotzdem nicht bis zum letzten Moment.
Weiterlesen
- Restguthaben auszahlen
Schritt für Schritt zum erstatteten Prepaid-Guthaben, mit Mustertext, Fristen zur Verjährung und den nächsten Schritten, wenn der Anbieter nicht zahlt.
- Rufnummernmitnahme
Ablauf, Kosten und Fristen beim Wechsel mit Nummer: was Prepaid-Kunden anders machen müssen als Vertragskunden und wie das Guthaben nicht verloren geht.
- Prepaid kündigen
Wie Sie eine Prepaid-Karte richtig kündigen, welche Fristen üblich sind und welche Mustertexte für Kündigung und Mitnahme passen.
Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie der Redaktion.